AGB
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Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
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Mündliche Nebenabreden bedürfen ebenso wie nachträgliche Vertragsänderungen der von beiden Vertragsteilen unterfertigten Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen von dieser Bestimmung.
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Von der Lieferfirma beigestellte technische Unterlagen bleiben stets deren geistiges Eigentum.
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Kostenvoranschläge und Angebote werden nur schriftlich erteilt.
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Überschreitungen des Angebotes, die durch Änderungen des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom Auftraggeber auch ohne Benachrichtigung durch den Auftragnehmer genehmigt.
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Zur Ausführung des Auftrages ist die Lieferfirma erst verpflichtet, wenn alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind sowie weiters der Besteller seine Verpflichtungen erfüllt und die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.
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Wird die Leistungsausführung ohne Verschulden der Lieferfirma verzögert, schiebt dies vereinbarte Leistungsfristen entsprechend hinaus; auflaufende Mehrkosten gehen zulasten des Bestellers.
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Die Lieferfirma hat den Besteller vom Übergabetermin zeitgerecht zu verständigen.
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Bleibt der Besteller der Übergabe fern, gilt die Übernahme als am vorgesehenen Übergabetermin erfolgt.
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Eine Inbetriebnahme durch den Besteller gilt als Übernahme.
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Für vom Kunden beigestellte Produkte wird keine Haftung übernommen.
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Bonitätsprüfung: Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, wie als Beispiel dem Kreditschutzverband von 1870(KSV) oder der CRIF GmbH, übermittelt werden dürfen.
Preise -
Die offerierten Preise basieren auf den am Tage der Offertstellung geltenden Lohnsätzen und Einkaufspreisen und sind daher freibleibend.
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Wir behalten uns vor bei Änderungen der Ausführungsmenge gegenüber dem Offert, die Preise anzupassen. Die Preise gelten bei Gesamtabnahme.
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Bei Ausmaßverrechnung erfolgt die Ermittlung der Ausmaße in Gegenwart des Bestellers; bleibt dieser trotz erfolgter Einladung der Ausmaßermittlung fern, gelten die von der Lieferfirma verrechneten Ausmaße als richtig ermittelt.
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Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Besteller gewünscht, werden die durch die notwendigen Überstunden und beschleunigte Materialbeschaffung auflaufenden Mehrkosten berechnet.
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Alle gelieferten und montierten Anlagen, Waren, Geräte und dgl. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lieferfirma.
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Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erfüllung des Auftrages berücksichtigt werden.
Zahlung | Zahlungsverzug -
Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
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Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die Lieferfirma berechtigt, den gesamten Preis sofort fällig zu stellen.
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Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Empfang der Rechnung innerhalb 8 Tagen netto fällig und zahlbar. Zahlung: ab Fälligkeit, 9,2 % über Basiszinssatz. Bei Nichtzahlung Inkasso durch Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle seiner Säumigkeit die Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Auch im Falle eines Mangels ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Teilleistungen oder Rechnungen auch nur teilweise oder zur Gänze einzubehalten.
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Kommt der Besteller seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist die Lieferfirma berechtigt, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, die in ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Anlagen, Waren, Geräte und dgl. zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
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Zahlungsort und Gerichtsstand ist Melk. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Melk auch Erfüllungsort.
Datenschutz -
Die ELGO Gebäudeerichtungs GmbH behandelt persönliche Daten stets vertraulich. Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Darunter fallen Informationen wie z. Bsp. Name, Anschrift, Telefonnummer und Geburtsdatum. Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge, zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zu Ihrer Information über die ELGO Gebäudeerichtungs GmbH angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie für die technische Administration.
Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Sie können uns in dieser Angelegenheit in schriftlicher Form postalisch an dem im Briefkopf angegebenen Firmensitz (Zentrale) kontaktieren.
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